Vertretung von Schuldnern | Paulsen Legal Berlin
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Vertretung von Schuldnern

Strategische Begleitung vom Insolvenzantrag bis zur Restschuldbefreiung.

Die Krise eines Unternehmens oder der private finanzielle Engpass sind Ausnahmesituationen, die konsequentes, rechtssicheres Handeln erfordern. Ein Insolvenzverfahren ist nicht das Ende – sondern oft der einzige Weg zu einem geordneten Neuanfang.

Ich begleite Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände und Privatpersonen strategisch durch das gesamte Insolvenzverfahren.

Am Anfang steht die sorgfältige Prüfung der Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Die rechtzeitige Erkennung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist entscheidend, um persönliche Haftungsrisiken zu vermeiden – denn die Antragspflicht trifft Geschäftsführer, Vorstände und vergleichbare Leitungsorgane persönlich und kann bei Versäumnis zu strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen führen.

Steht die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags fest, übernehme ich die vollständige Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags beim zuständigen Insolvenzgericht – ob für ein Unternehmen, einen Einzelunternehmer oder eine Privatperson. Dazu gehören die Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, die Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses sowie die strategische Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter.

Während des eröffneten Verfahrens stehe ich als juristischer Schutzschild zwischen Ihnen, den Gläubigern und dem Insolvenzverwalter. Ich wahre Ihre Rechte im Verfahren konsequent, begleite Sie durch Gläubigerversammlungen und Berichtstermine und sorge dafür, dass Ihre berechtigten Interessen nicht unter den Tisch fallen.

Bei natürlichen Personen begleite ich den Weg bis zur Restschuldbefreiung – von der Einhaltung der Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode bis zur endgültigen Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten. Mein Ziel ist es, Ihren wirtschaftlichen Neuanfang zu sichern, damit Sie wieder frei und unbelastet agieren können.

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