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Gaststättenrecht

Erlaubnisverfahren, Auflagen und Rechtsschutz für die Gastronomie.

Der Betrieb einer Gaststätte, eines Hotels oder eines gastronomischen Unternehmens unterliegt besonderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Als Rechtsanwalt für Gaststättenrecht berate und vertrete ich Sie bundesweit zur Sicherung Ihres Geschäftsbetriebs.

Gaststättenerlaubnis und behördliche Auflagen

Das Gaststättenrecht regelt die strengen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (gemäß § 2 GastG), die Auflagen im laufenden Betrieb und die Konsequenzen bei Verstößen – bis hin zum Widerruf der Erlaubnis und der damit verbundenen Betriebsschließung.

Ich berate Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter in ganz Deutschland bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis und der Einhaltung aller gewerberechtlichen Anforderungen. Dazu gehören die zwingende Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit nach § 4 GastG, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden hinsichtlich baulicher, hygienerechtlicher und lärmschutzrechtlicher Anforderungen sowie die rechtliche Beratung zu regional unterschiedlichen Sperrzeitregelungen (§ 18 GastG) und Auflagen im Zusammenhang mit dem Alkoholausschank. Ebenso begleite ich die Beantragung von Gestattungen für temporäre Einzelveranstaltungen (§ 12 GastG) und die Anzeige erlaubnisfreier Gaststättenbetriebe beim örtlichen Gewerbeamt.

Rechtsschutz: Widerruf und Betriebsuntersagung

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf der bundesweiten Verteidigung gegen behördliche Maßnahmen. Wird eine Gaststättenerlaubnis wegen angeblicher Unzuverlässigkeit widerrufen (§ 15 GastG), mit belastenden Auflagen versehen oder eine Betriebsuntersagung angedroht, stehen für Sie existenzielle wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel.

Ich vertrete Mandanten im Widerspruchsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten, um den Fortbestand des Betriebs rechtssicher zu gewährleisten. Gerade in der wirtschaftlichen Krise eines Gastronomiebetriebs – etwa bei Steuerrückständen oder Sozialversicherungsschulden – verbinde ich die gaststättenrechtliche Verteidigung mit meiner tiefgreifenden insolvenz- und sanierungsrechtlichen Expertise, um eine tragfähige Gesamtlösung für Ihr Unternehmen zu erarbeiten.

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