Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren | Paulsen Legal Berlin
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Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Sanierung in Eigenregie – Kontrolle behalten, Zukunft sichern.

Die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) und das vorgelagerte Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ermöglichen es Unternehmen und Unternehmern, die Sanierung selbst in die Hand zu nehmen.

Anders als im Regelverfahren behält die Geschäftsführung oder der Unternehmer die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis – ein bestellter Sachwalter überwacht lediglich das Verfahren.

Dieser Weg bietet entscheidende Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren. Die Geschäftsführung behält die unternehmerische Handlungsfähigkeit während der gesamten Sanierungsphase und kann das insolvenzrechtliche Instrumentarium – etwa das Sonderkündigungsrecht für Arbeits- und Mietverhältnisse nach § 113 InsO – nutzen, ohne die Kontrolle über das Unternehmen an einen Insolvenzverwalter abzugeben.

Der Insolvenzplan wird unter eigener Regie erarbeitet, was eine maßgeschneiderte Sanierungslösung ermöglicht. Zugleich bleibt das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern erhalten, weil das Unternehmen nach außen weiterhin eigenständig handelt.

Ich berate und begleite Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer bei der Vorbereitung, Antragstellung und Durchführung von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren. Dies umfasst die Erstellung der erforderlichen Eigenverwaltungsplanung, die Verhandlung mit den Gläubigern, die Zusammenarbeit mit dem Sachwalter und die Begleitung bis zur erfolgreichen Planbestätigung durch das Insolvenzgericht.

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