Einstweiliger Rechtsschutz | Paulsen Legal Berlin
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Einstweiliger Rechtsschutz

Arrest, einstweilige Verfügung und schnelle Sicherung gefährdeter Ansprüche.

In vielen wirtschaftlichen Auseinandersetzungen kann nicht abgewartet werden, bis ein Gericht eine Entscheidung durch ein Urteil getroffen hat.

Droht der Schuldner, Vermögenswerte beiseitezuschaffen, oder muss ein Zustand dringend gesichert werden, bietet der einstweilige Rechtsschutz die Möglichkeit, Ansprüche schnell und effektiv zu sichern.

Ich beantrage und verteidige Arrestanordnungen (vgl. §§ 916 ff. ZPO) zur Sicherung von Geldforderungen und einstweilige Verfügungen (nach §§ 935 ff. ZPO) zur Sicherung sonstiger Ansprüche.

Ich berate Mandanten zur Glaubhaftmachung des Sicherungsbedarfs und des Verfügungsanspruchs, begleite die mündliche Verhandlung oder das Beschlussverfahren vor Gericht und übernehme die anschließende Vollziehung der einstweiligen Maßnahme. Ebenso verteidige ich Mandanten gegen ungerechtfertigte Arrest- und Verfügungsanträge und setze Schadensersatzansprüche (z.B. nach § 945 ZPO) durch, wenn sich eine einstweilige Maßnahme im Nachhinein als ungerechtfertigt erweist.

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