Vollstreckungsabwehr & Pfändungsschutz | Anwalt Berlin
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Vollstreckungsabwehr

Rechtsschutz gegen unberechtigte oder unverhältnismäßige Vollstreckungsmaßnahmen.

Nicht jede Zwangsvollstreckung ist berechtigt, und nicht jede berechtigte Vollstreckung wird fehlerfrei durchgeführt.

Schuldner haben ein umfassendes Arsenal an Rechtsbehelfen, um sich gegen unzulässige, fehlerhafte oder unverhältnismäßige Vollstreckungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen.

Schnelles Handeln ist hier entscheidend, da viele Rechtsbehelfe an enge Fristen gebunden sind.

Ich vertrete Schuldner bei der Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen mit den geeigneten Rechtsbehelfen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Vollstreckungsschutz in Härtefällen. Ich beantrage Vollstreckungsschutz, wenn die Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine sittenwidrige Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt, und berate zu den Schutzmöglichkeiten des Pfändungsschutzkontos (P-Konto), um das Existenzminimum des Schuldners zu sichern.

Darüber hinaus prüfe ich, ob Vollstreckungstitel formelle Mängel aufweisen oder die Vollstreckungsvoraussetzungen – etwa die ordnungsgemäße Zustellung des Titels oder die Erteilung der Vollstreckungsklausel – überhaupt vorliegen.

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