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Handwerksrecht

Eintragung, Ausnahmen und Verteidigung der Handwerksausübung.

Das Handwerksrecht regelt die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Ausübung eines Handwerks und ist für zahlreiche Gewerbetreibende von existenzieller Bedeutung. Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet strikt zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, die grundsätzlich einen Meisterbrief erfordern (sog. Meisterzwang), und zulassungsfreien Handwerken sowie handwerksähnlichen Gewerben. Die rechtliche Abgrenzung ist in der Praxis häufig streitig und entscheidet oft über die rechtmäßige Ausübung der gesamten Gewerbetätigkeit.

Als Rechtsanwalt berate ich Handwerksbetriebe und Existenzgründer umfassend bei der Eintragung in die Handwerksrolle, der rechtlichen Prüfung von Eintragungsvoraussetzungen und der Beantragung von Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO sowie Ausnahmengenehmigungen nach § 9 HwO. Gerade für Altgesellen, Quereinsteiger und Betriebsgründer ohne eigenen Meistertitel eröffnen diese Regelungen häufig gangbare und rechtssichere Wege zur selbstständigen Handwerksausübung, die ohne anwaltliche Vertretung oft übersehen oder von den Kammern abgelehnt werden.

Ein besonderer juristischer Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf der Verteidigung gegen Maßnahmen der Handwerkskammern (HWK) und Ordnungsbehörden. Wird einem Betrieb die unerlaubte Handwerksausübung vorgeworfen, drohen Bußgelder oder die Löschung aus der Handwerksrolle, wodurch erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen. Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern. Auch die Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie, die Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Veränderungen auf die Handwerkseintragung sowie komplexe handwerksrechtliche Fragestellungen in der Unternehmenskrise und Insolvenz – etwa die Fortführung eines Handwerksbetriebs durch den Insolvenzverwalter – gehören zu meiner Spezialexpertise im Wirtschaftsrecht.

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