Gewerbemietrecht | Paulsen Legal Berlin
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Gewerbemietrecht

Vertragsgestaltung und Streitbeilegung im gewerblichen Mietverhältnis.

Das gewerbliche Mietrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Wohnraummietrecht. Während Wohnraummieter durch zahlreiche gesetzliche Schutzvorschriften abgesichert sind, bietet das Gewerbemietrecht den Parteien erhebliche Gestaltungsspielräume – die allerdings nur dann einen Vorteil darstellen, wenn sie kompetent genutzt werden. Ein schlecht verhandelter Gewerbemietvertrag kann über Jahre hinweg erhebliche wirtschaftliche Nachteile verursachen.

Ich berate Vermieter und Mieter bei der Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen. Dabei stehen die praxisrelevanten Regelungsbereiche im Mittelpunkt: Mietlaufzeit und Verlängerungsoptionen, Mietzinsanpassungsklauseln und Indexierung, Regelungen zur Instandhaltung und Instandsetzung, Untervermietungs- und Nachfolgeklauseln sowie Konkurrenzschutzvereinbarungen.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Gestaltung von Beendigungsregelungen, Rückbauverpflichtungen und Entschädigungsklauseln bei vorzeitiger Vertragsauflösung.

Kommt es zu Streitigkeiten im laufenden Mietverhältnis – etwa über Mieterhöhungen, Flächenabweichungen, Mängelansprüche oder die Wirksamkeit außerordentlicher Kündigungen – vertrete ich Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.

In der Unternehmenskrise gewinnt das Gewerbemietrecht zusätzliche Brisanz: Das insolvenzrechtliche Sonderkündigungsrecht nach § 109 InsO und die Frage der Fortführung oder Beendigung von Mietverhältnissen in der Insolvenz erfordern eine enge Verzahnung von mietrechtlicher und insolvenzrechtlicher Expertise.

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