Anwalt für Immobilientransaktionen | Paulsen Legal Berlin
Immobilien- und Grundstücksrecht ZURÜCK ✕

Immobilientransaktionen

Rechtssichere Gestaltung von Grundstücks- und Immobiliengeschäften.

Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten und rechtlich komplexesten Geschäften im Rechtsverkehr. Dies spiegelt sich bereits darin wider, dass entsprechende Kaufverträge zwingend der notariellen Beurkundung (§ 311b BGB) bedürfen.

Bereits kleine Fehler im Vertragswerk, bei der Lastenprüfung oder in der Abwicklung können zu erheblichen finanziellen Schäden führen, die sich im Nachhinein nur schwer korrigieren lassen.

Als Rechtsanwalt begleite ich Käufer und Verkäufer bei der rechtssicheren Strukturierung und Durchführung von Immobilientransaktionen – von Einzelobjekten über Gewerbeimmobilien bis hin zu Portfoliotransaktionen. Im Mittelpunkt steht die sorgfältige rechtliche Due Diligence des Kaufobjekts, insbesondere die Analyse des Grundbuchs (hinsichtlich dinglicher Rechte gem. § 873 BGB) auf Belastungen, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte und Grundpfandrechte.

Auf dieser Grundlage gestalte und verhandle ich Ihren Grundstückskaufvertrag (§ 433 BGB) mit den zwingend erforderlichen Regelungen zu Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsausschlüssen und dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

Bei Immobilientransaktionen im Unternehmenskontext – etwa im Rahmen von Asset Deals, Sale-and-Leaseback-Strukturen oder der Verwertung von Immobilien in der Unternehmenskrise – verbinde ich die immobilienrechtliche Expertise mit meiner langjährigen Erfahrung im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. So stelle ich als Anwalt sicher, dass die Transaktion nicht nur immobilienrechtlich wasserdicht, sondern auch gesellschaftsrechtlich und insolvenzfest gestaltet ist.

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