Vertragsrecht | Paulsen Legal Berlin
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Vertragsrecht

Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

Verträge sind das Fundament jeder wirtschaftlichen Beziehung. Ein präzise formulierter Vertrag schützt vor kostspieligen Streitigkeiten, während lückenhafte oder unklar formulierte Vereinbarungen regelmäßig zu Auseinandersetzungen führen, die für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Folgen haben können.

Ich berate Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen sämtlicher Art.

Im Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) umfasst dies insbesondere die Gestaltung individueller Kaufverträge, die Prüfung von Gewährleistungsansprüchen und die Beratung zu Gewährleistungsausschlüssen sowie Garantievereinbarungen.

Im Mietrecht begleite ich sowohl Vermieter als auch Mieter bei der Gestaltung und Prüfung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen, bei Fragen der Mietanpassung und bei der rechtssicheren Beendigung von Mietverhältnissen einschließlich Räumungsstreitigkeiten.

Im Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) berate ich zu Fragen der Leistungsbeschreibung, der Abnahme, der Mängelrechte und der Vergütung. Gerade bei komplexen Projekten – etwa im Bau- oder IT-Bereich – ist eine präzise vertragliche Regelung der Leistungspflichten, Abnahmemodalitäten und Haftungsbeschränkungen entscheidend, um spätere Streitigkeiten über Leistungsumfang und Mängelbeseitigung zu vermeiden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Darlehens- und Sicherheitenrecht (§§ 488 ff. BGB). Ich berate bei der Gestaltung und Prüfung von Darlehensverträgen, Sicherungsübereignungen, Grundschuldbestellungen und sonstigen Kreditsicherheiten. Gerade im unternehmerischen Umfeld ist die rechtssichere Gestaltung von Finanzierungsvereinbarungen und Sicherheitenverträgen von entscheidender Bedeutung – insbesondere mit Blick auf deren Bestand in einer späteren Krise oder Insolvenz des Darlehensnehmers.

Eng damit verbunden ist das Bürgschaftsrecht (§§ 765 ff. BGB). Geschäftsführer und Gesellschafter übernehmen häufig persönliche Bürgschaften zur Absicherung von Unternehmenskrediten, die in der wirtschaftlichen Krise existenzbedrohend werden können. Ich berate sowohl bei der Gestaltung von Bürgschaftsverträgen als auch bei der Prüfung bestehender Bürgschaften auf mögliche Unwirksamkeitsgründe – etwa wegen Sittenwidrigkeit bei finanzieller Überforderung des Bürgen oder wegen Verstößen gegen Aufklärungspflichten des Gläubigers. Ebenso übernehme ich die Abwehr von Inanspruchnahmen aus Bürgschaften, wenn der Bürge zu Unrecht oder über den geschuldeten Umfang hinaus in Anspruch genommen wird.

Im Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) berate ich zu Beratungs-, Agentur- und Geschäftsbesorgungsverträgen. Diese Vertragstypen kommen im unternehmerischen Alltag häufig vor und werfen spezifische Fragen zur Vergütung, zur Kündigung und zur Haftung des Dienstleisters auf. Ich begleite Mandanten bei der Gestaltung solcher Verträge und vertrete sie bei Streitigkeiten über Leistungspflichten, Vergütungsansprüche und Haftungsfragen.

Darüber hinaus übernehme ich die Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen der §§ 305 ff. BGB. Unwirksame AGB-Klauseln sind ein häufiges Einfallstor für unerwartete Haftungsrisiken – eine sorgfältige Gestaltung schützt vor der Unwirksamkeit einzelner Regelungen und den damit verbundenen Konsequenzen. Kommt es trotz sorgfältiger Vertragsgestaltung zu Streitigkeiten, vertrete ich Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.

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