Handelsrecht | Paulsen Legal Berlin
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Handelsrecht

Rechtliche Begleitung im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Das Handelsrecht bildet das rechtliche Rückgrat des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Es regelt die besonderen Pflichten und Rechte von Kaufleuten und enthält zahlreiche Sonderregelungen gegenüber dem allgemeinen Bürgerlichen Recht, die im unternehmerischen Alltag von erheblicher praktischer Bedeutung sind.

Ich berate Unternehmen und Kaufleute in sämtlichen Fragen des Handelsrechts. Ein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung und Prüfung kaufmännischer Verträge, die den Besonderheiten des Handelsverkehrs Rechnung tragen – von Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen über Kooperationsverträge bis hin zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Darüber hinaus unterstütze ich bei handelsregisterrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei Anmeldungen, Eintragungen und der Abstimmung mit dem Registergericht.

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