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Handelsrecht

Rechtliche Begleitung im kaufmännischen Geschäftsverkehr.

Das Handelsrecht bildet das rechtliche Rückgrat des kaufmännischen Geschäftsverkehrs. Es regelt als Sonderprivatrecht der Kaufleute (vgl. § 1 HGB ff.) deren besondere Pflichten und Rechte. Gegenüber dem allgemeinen Bürgerlichen Recht enthält es zahlreiche Sonderregelungen, die im unternehmerischen Alltag und bei Handelsgeschäften nach § 343 HGB von erheblicher praktischer Bedeutung sind.

Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen und Kaufleute in Berlin und bundesweit in sämtlichen Fragen des Handelsrechts. Ein Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung kaufmännischer Verträge, die den strengen Besonderheiten des Handelsverkehrs – wie etwa der kaufmännischen Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB – Rechnung tragen. Dies reicht von Lieferverträgen und Rahmenvereinbarungen über komplexe Kooperationsverträge bis hin zur Ausarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).

Darüber hinaus unterstütze ich Sie umfassend bei handelsregisterrechtlichen Fragestellungen (gemäß § 8 HGB ff.). Dies betrifft insbesondere die Vorbereitung von Anmeldungen, Eintragungen und Änderungen sowie die professionelle Abstimmung mit dem zuständigen Registergericht.

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