Insolvenzanfechtung | Paulsen Legal Berlin
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Insolvenzanfechtung

Abwehr von Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters.

Die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) ist eines der schärfsten Instrumente des Insolvenzverwalters. Sie ermöglicht es, Zahlungen und Rechtshandlungen rückwirkend rückgängig zu machen – teilweise Jahre nach der streitigen Rechtshandlung.

Für Geschäftspartner des Insolvenzschuldners bedeutet das ein massives und oft existenzbedrohendes Liquiditätsrisiko, wenn der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurückfordert.

Längst nicht jede Anfechtung des Insolvenzverwalters ist jedoch berechtigt. Die Rechtsprechung des BGH in diesem Bereich ist hochkomplex und extrem dynamisch – und bietet zahlreiche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Genau hier liegt mein Spezialgebiet. Ich prüfe Anfechtungsansprüche umfassend und erarbeite eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, unberechtigte Rückforderungen vollständig abzuwehren oder – wo eine Anfechtung dem Grunde nach berechtigt ist – die Rückforderung auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu reduzieren. Dabei vertrete ich Mandanten zunächst außergerichtlich gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Scheitern die Verhandlungen, verteidige ich die Position meiner Mandanten konsequent vor Gericht. Frühzeitiges Handeln ist dabei entscheidend, um die Verteidigungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und die Liquidität zu schützen.

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